Rauchmelder & Brandwarnanlagen
Die Sicherheit in den eigenen vier Wänden ist ein unschätzbares Gut. Ein entscheidender Baustein für diesen Schutz ist ein funktionierender Brandschutz. In Sachsen ist die Rauchmelderpflicht seit dem 1. Januar 2024 für alle Wohnungen und Eigenheime, egal ob Neu- oder Bestandsbau, endgültig zur unumgänglichen Vorschrift geworden.
Die Regelung verpflichtet zur Installation von Rauchmeldern in Schlafräumen, insbesondere in Schlafzimmern, Kinderzimmern sowie in Aufenthaltsräumen, die zum Schlafen genutzt werden. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, Rauchwarnmelder in Fluren zu installieren, die zu diesen Räumen führen. Zuständig für die Installation der Melder ist der Eigentümer, unabhängig ob im selbst genutzten oder vermieteten Wohnraum.
Rauchmelder müssen regelmäßig gewartet werden. Laut DIN 14676 ist eine jährliche Überprüfung (Tolerant: ± 3 Monate) vorgeschrieben. Die Verantwortung hierfür liegt in den meisten Bundesländern beim Mieter oder Bewohner der Wohnung, es sei denn, der Vermieter übernimmt dies ausdrücklich.
Eine Brandwarnanlage ist ein Brandschutzsystem für Sonderbauten wie z.B. Kitas, Pflegeheime oder kleine Hotels. Sie schließt die Lücke zwischen privaten Rauchmeldern und professionellen Brandmeldeanlagen.
Von der Beratung zur Installation und Wartung, wir sind stets für Sie da.
Ein kleiner Überblick über unsere arbeiten
- Wartungen von Rauchmeldern und RWA-Anlagen für Hausverwaltungen
- Austausch der Brandmeldeanlage und Sicherheitsbeleuchtung im bewohnten Zustand, Altenpflegeheim Meißen und Wurzen