M-K-G Elektrotechnik GmbH

Junges Unternehmen mit viel Erfahrung 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Geltungsbereich

1. Für unsere Lieferungen und Leistungen, auch Auskünfte, Angebote, Beratungen und Reparaturen, gelten die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) für Verträge zwischen der M-K-G Elektrotechnik GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nancy Müller-Korleck, Niedermarkt 15, 04736 Waldheim, Tel. 034327-682101, E-Mail: info@m-k-g.de und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).

2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13BGB.

3. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.

4. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden, der Unternehmer ist, werden nicht anerkannt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

5. Alle Vertragsabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Abweichungen und Ergänzungen des Vertrages. Die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses kann ebenfalls nur schriftlich erfolgen.

II. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert. Unternehmerkunden wird kein freiwilliges Widerrufsrecht gewährt.

III. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Vertragsschluss und Vertragssprache

1.1. Auf Anfrage des Kunden erstellt die M-K-G Elektrotechnik GmbH, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen oder auf dem Angebot ausdrücklich eine andere Regelung bestimmt wurde, ein unverbindliches befristetes Angebot und sendet dieses dem Kunden zu. Der Kunde hat sodann die Möglichkeit (fern-)mündlich oder schriftlich und fristgerecht das Angebot gegenüber der M-K-G Elektrotechnik GmbH zu bestätigen. Die Bestätigung des Kunden bei der   M-K-G Elektrotechnik GmbH ist unverbindlich und führt nicht zum Abschluss eines Vertrages. Erst mit der, auf die Bestätigung des Kunden folgenden verbindlichen Auftragsbestätigung der M-K-G Elektrotechnik GmbH kommt der Vertrag zwischen der M-K-G Elektrotechnik GmbH und dem Kunde zu Stande, spätestens aber mit Lieferung der Ware.

1.2. Angebote der M-K-G Elektrotechnik GmbH gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend. Gegenüber Verbrauchern nur, wenn dies in dem Angebot ausdrücklich als „freibleibend“ oder „unverbindlich“ gekennzeichnet wurde.

1.3. Vertragssprache ist deutsch.

2. Lieferung

M-K-G Elektrotechnik GmbH liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.

3. Abnahme und Annahmeverzug

Nimmt der Kunde den Gegenstand nicht fristgerecht ab, ist die M-K-G Elektrotechnik GmbH berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den Gegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessen verlängerter Nachfrist zu beliefern. Unberührt davon bleiben die Rechte der M-K-G Elektrotechnik GmbH, nach Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Im Rahmen einer Schadenersatzforderung kann die M-K-G Elektrotechnik GmbH 20% des vereinbarten Preises ohne Mehrwertsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde ist gehalten, Teillieferung (Vorablieferungen) anzunehmen, soweit dies zumutbar ist.

4. Gewährleistung und Haftung

4.1. Mängelansprüche für alle gekauften neuen Gegenstände verjähren in zwei Jahren seit Ablieferung und für alle verkauften gebrauchten Gegenstände in einem Jahr seit Ablieferung gegenüber Verbrauchern. Die Gewährleistung gegenüber Unternehmern wird insofern ausgeschlossen, als diese nicht Körper- und Gesundheitsschäden oder vorsätzliches, sowie grob fahrlässiges Handeln betrifft. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung – bezogen auf die Absendung der Anzeige – gegenüber der    M-K-G Elektrotechnik GmbH gerügt werden, ansonsten ist die M-K-G Elektrotechnik GmbH von der Mängelhaftung befreit.

4.2. Mängel, die bereits beim Kauf dem Kunden bekannt waren, unterliegen nicht der Gewährleistung.

4.3. Die Gewährleistung entspricht keiner Vollgarantie. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verbrauchs- und Verschleißteile, die der natürlichen Gebrauchsabnutzung unterliegen.

4.4. Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:

4.4.1. Die M-K-G Elektrotechnik GmbH ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.

4.4.2. Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt vom vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Das Rücktrittrecht ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung der M-K-G Elektrotechnik GmbH nur unerheblich ist.

4.5. Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor:                                                                                                                                                        Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z.B. Blitzschlag, bei Fehlern infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse. Im Bereich der Unterhaltungselektronik liegt ein Mangel auch dann nicht vor, wenn die Empfangsqualität durch ungünstige Empfangsbedingungen oder mangelhafte Antennen oder durch äußere Einflüsse beeinträchtigt ist, bei Schäden durch vom Kunden eingelegte, ungeeignete oder mangelhafte Batterien.

5. Rücktritt

Bei Rücktritt sind die M-K-G Elektrotechnik GmbH und der Käufer verpflichtet, die voneinander empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Für die Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung ist deren wert zu vergüten, wobei auf die inzwischen eingetretene Wertminderung des Verkaufsgegenstandes Rücksicht zu nehmen ist.

6. Eigentumsvorbehalt

Die verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben Eigentum der M-K-G Elektrotechnik GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher aus dem Vertrag ihr gegen den Kunden zustehender Ansprüche. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die die M-K-G Elektrotechnik GmbH gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand z.B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstiger Leistungen nachträglich erwirbt. Letzteres gilt nicht, wenn die Reparatur durch die M-K-G Elektrotechnik GmbH unzumutbar verzögert wird oder fehlgeschlagen ist. Bis zur Erfüllung der vorgenannten Ansprüche der M-K-G Elektrotechnik GmbH dürfen die Gegenstände nicht weiterveräußert, vermietet, verliehen bzw. verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden. Ebenso sind Sicherungsübereignung und Verpfändung untersagt. Ist der Kunde Händler (Wiederverkäufer), so ist ihm die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Voraussetzung gestattet, dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf gegenüber seinen Abnehmern oder Dritten einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe des Rechnungswertes der M-K-G Elektrotechnik GmbH bereits jetzt an die M-K-G Elektrotechnik GmbH abgetreten werden. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde zum Besitz und Gebrauchs des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach und hat die M-K-G Elektrotechnik GmbH deshalb den Rücktritt vom Vertrag erklärt, kann die M-K-G Elektrotechnik GmbH den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und nach Androhung mit angemessener Frist den Kaufgegenstand unter Verrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Bei Zugriffen von dritten, insbesondere bei Pfändung des Kaufgegenstandes oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechtes einer Werkstatt, hat der Kunde der M-K-G Elektrotechnik GmbH sofort schriftliche Mitteilung zu machen und den dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt der M-K-G Elektrotechnik GmbH hinzuweisen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufgabe des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können. Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorhalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, sowie alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich von der M-K-G Elektrotechnik GmbH ausführen zu lassen. Die     M-K-G Elektrotechnik GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10% übersteigt.

IV. Allgemeine Reparatur- und Montagebedingungen

1. Allgemeines

1.1. Soweit die nachstehenden Bedingungen keine Regelungen enthalten, gilt bei Arbeiten an Bauwerken (Bauleistungen) die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B betreffend DIN 18299, DIN 18329, DIN 18384, DIN 18385 und DIN 18386 als „Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)“, auszugsweise auch Teil C, sofern es sich beim Auftraggeber um ein Unternehmen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt. Elektrische Installationsarbeiten erfolgen nach den gültigen VDE-Vorschriften.

1.2. Zum Angebot der M-K-G Elektrotechnik GmbH gehörige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, etc. sind nur annähernd als maß- und gewichtsgenau anzusehen, es sei denn, die Maß- und Gewichtsgenauigkeit wurde ausdrücklich bestätigt. An diesen Unterlagen behält sich die M-K-G Elektrotechnik GmbH Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne Einverständnis der M-K-G Elektrotechnik GmbH Dritten nicht zugänglich gemacht oder auf sonstige Weise missbräuchlich verwendet werden. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind für den Kunden individuell erstellte Unterlagen unaufgefordert und in allen anderen Fällen nach Aufforderung unverzüglich zurückzusenden.

1.3. Reparatur- und Wartungsarbeiten erfolgen nach den Regeln der Technik und den jeweils aktuellen Bestimmungen.

1.4. Störungsaufträge umfassen die Fehlersuche und sofern möglich der Beseitigung desselben, sofern die örtlichen Gegebenheiten dies zum Zeitpunkt der Beendigung der Auftragsleistung zulassen. Der Fehlerausschluss erfolgt in der Reihenfolge der Wahrscheinlichkeit.

2. Termine

2.1. Vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermine sind nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die die M-K-G Elektrotechnik GmbH nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen, sowie Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigungen, etc.) anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind. In Fällen nicht voraussehbarer und von der M-K-G Elektrotechnik GmbH nicht zu vertretener betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen um diese Zeiten zzgl. angemessener Zeiträume für die Wiederaufnahme der Arbeiten.

2.2. Der Kunde hat bei Erstellung von Bauleistungen in den Fällen des Verzugs nur dann den Anspruch aus §8 Nr,3 VOB/B, wenn für Beginn und Fertigstellung eine Zeit nach dem Kalender schriftlich vereinbart war und der Kunde nach Ablauf dieser Zeit schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt und erklärt hat, dass er nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehen wird.

3. Kosten

3.1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.

3.2. Kostenvoranschläge und Angebote für Reparaturen werden durch die M-K-G Elektrotechnik GmbH nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt

3.3. Vom Kunden gewünschte Kostenvoranschläge bzw. Angebote sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet werden. Der entstandene Aufwand zur Fehlersuche, Feststellung des Defekts und Reparaturaufwandes ist für den Kunden kostenpflichtig.

3.4. Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren.

3.5. Die Sache wird nach einem nicht von der M-K-G Elektrotechnik GmbH zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.

3.6. Kosten für nicht durchgeführte Aufträge   

Fehlersuchzeit ist Arbeitszeit. Im Fall, dass keine Gewährleistung vorliegt, wird der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil:
3.6.1. der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte
3.6.2. der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt
3.6.3. der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde
3.6.4. die Empfangsbedingungen bei Nutzung entsprechender Produkte aus dem Bereich Unterhaltungselektronik nicht einwandfrei gegeben sind.

4. Mitwirkungspflichten

4.1. Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.

4.2. Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.

4.3. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist die M-K-G Elektrotechnik GmbH nach Setzung einer angemessenen Frist, berechtigt, aber nicht verpflichtet, an Stelle und auf Kosten des Kunden die Handlungen vorzunehmen.

4.4. Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.

5. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden

5.1. Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

5.2. Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.

6. Gewährleistung und Haftung

6.1. Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, Reparaturen etc., die keine Bauleistungen sind, und für eingebautes Material beträgt ein Jahr. Für Bauleistungen bei Unternehmen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die als ganzes vereinbarten Regelungen der VOB/B.

6.2. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde der M-K-G Elektrotechnik GmbH in Schriftform den Mangel unverzüglich anzuzeigen und eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Nacherfüllung der M-K-G Elektrotechnik GmbH oder ihrem Beauftragten zur Verfügung steht.

6.3. Ist die M-K-G Elektrotechnik GmbH zur Nacherfüllung verpflichtet, kann sie diese nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuerstellung des Werkes erbringen.

6.4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen bei Unerheblichkeit der Pflichtverletzung der M-K-G Elektrotechnik GmbH oder wenn Gegenstand des Vertrages eine Bauleistung ist.

6.5. Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der M-K-G Elektrotechnik GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet die M-K-G Elektrotechnik GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden, die auf die Verletzung wesentlicher Pflichten infolge leichter Fahrlässigkeit der M-K-G Elektrotechnik GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung der M-K-G Elektrotechnik GmbH auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis zu maximal zum doppelten Wert des Auftragsgegenstandes begrenzt. Ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Nebenpflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit. Die M-K-G Elektrotechnik GmbH haftet nicht für sonstige Schäden aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, die gesetzlichen Rechte des Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben davon unberührt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und/oder Beschränkungen gelten nicht, sofern die M-K-G Elektrotechnik GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine selbständige Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Ansprüche des Kunden auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt des Schadenersatzanspruches statt der Leistung bleiben unberührt.

6.6. Mängel, die bereits bei der Abnahme dem Kunden bekannt waren und deren Beseitigung er nicht im Zuge der Abnahme schriftlich verlangt hat, werden als geringfügig erachtet und unterliegen nicht der Gewährleistung.

6.7. Die Gewährleistung entspricht keiner Vollgarantie. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verbrauchs- und Verschleißteile, die der natürlichen Gebrauchsabnutzung unterliegen.

6.8. Hat der Kunde ohne Einwilligung der M-K-G Elektrotechnik GmbH Instandsetzungs- oder Montagearbeiten selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von M-K-G Elektrotechnik GmbH für diese Arbeiten. Das Gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.

7. erweitertes Pfandrecht

7.1. Der M-K-G Elektrotechnik GmbH steht wegen ihrer Forderung aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in ihren Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand zu.

7.2. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

8. Eigentumsvorbehalt

Soweit die anlässlich von Reparaturen eingefügten Ersatzteile o.A. nicht wesentliche Bestandteile werden, behält sich die M-K-G Elektrotechnik GmbH das Eigentum an diesen eingebauten Teilen bis zum Ausgleich aller Forderungen der M-K-G Elektrotechnik GmbH aus dem Vertrag vor. Wird die von M-K-G Elektrotechnik GmbH gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt ihr der Kunde das (Mit-) Eigentum an der dadurch entstehenden Sache ab und zwar in Höhe des Rechnungswertes ihrer Vorbehaltsware zuzüglich des Wertes ihrer dazu erbrachten weiteren Aufwendungen und Leistungen (Arbeitszeit, sämtliche Nebenkosten, etc.). Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach und hat die M-K-G Elektrotechnik GmbH deshalb den Rücktritt vom Vertrag erklärt, kann die M-K-G Elektrotechnik GmbH den Gegenstand zum Zweck des Ausbaus der eingefügten Teile herausverlangen. Sämtliche Kosten der Zurückholung und des Ausbaus trägt der Kunde. Erfolgt die Reparatur beim Kunden, so hat der Kunde der M-K-G Elektrotechnik GmbH die Gelegenheit zu geben, den Ausbau beim Kunden vorzunehmen. Arbeits- und Wegekosten gehen zu Lasten des Kunden. Gibt der Kunde die Gelegenheit zum Ausbau nicht, gilt Ziffer 6 Satz 2.

V. Preise und Zahlungsbedingungen

1.1. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Auftraggeber in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zu entrichten hat. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, gelten unsere Preise ab Betriebssitz der M-K-G Elektrotechnik GmbH. Fahrzeit gilt als Arbeitszeit. Die kleinste Zeiteinheit ist eine Viertelstunde (15min). Gegenüber Verbrauchern werden Bruttopreise einschließlich Umsatzsteuer genannt.

1.2. Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden. Die Begleichung erfolgt per Überweisung auf das Geschäftskonto der M-K-G Elektrotechnik GmbH. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Geldes und nicht dessen Absendung an.

1.3. Zahlungsverzug tritt sofort und ohne Mahnung bei Überschreiten des auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsziels ein.

1.4. Sämtliche, durch einen Zahlungsverzug entstandenen Kosten, Gebühren und Verzugszinsen gehen zu Lasten des Schuldners. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern. Bei Rechtsgeschäften mit Unternehmern beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

1.5. Alle Forderungen der M-K-G Elektrotechnik GmbH – auch solche aus anderen Verträgen mit dem Auftraggeber – werden sofort fällig im Falle des Zahlungsverzuges oder der Zahlungseinstellung des Auftraggeber oder wenn uns sonst Umstände bekannt werden, die zu begründeten und erheblichen Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers Anlass geben. Das gilt auch dann, wenn diese Umstände auf Seiten des Auftraggebers schon bei Vertragsabschluss vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten. In allen genannten Fällen sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und, wenn die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen zwei Wochen geleistet wird, ohne erneute Fristsetzung vom vertrag zurückzutreten.

1.6. Für Leistungen, die im Auftrag nicht enthalten sind oder die von der Leistungsbeschreibung abweichen, kann ein Nachtragsangebot vom Kunden angefordert oder von der M-K-G Elektrotechnik GmbH abgegeben werden. Soweit dies nicht erfolgt, werden diese Leistungen nach Aufmaß von Material und Zeit berechnet.

1.7. Sollte nach Annahme des Angebotes oder vereinbarten Ausführungsbeginn die Leistung nicht innerhalb von 4 Monaten abgerufen werden, so hat die M-K-G Elektrotechnik GmbH im Falle von Lohn- oder Materialkostenänderungen das Recht die Durchführung des Vertrages zu entsprechend geänderten Vertragspreisen anzubieten. Wenn der Auftraggeber nicht zustimmt, so hat die M-K-G Elektrotechnik GmbH das Recht den Vertrag zu kündigen. Das gilt nicht für vereinbarte längere Ausführungsfristen.

VI. Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der M-K-G Elektrotechnik GmbH. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.


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